„Nudging“ bezeichnet eine Methode, bei der Nutzerinnen und Nutzer durch gezielte Gestaltung von Benutzeroberflächen in eine bestimmte Richtung gelenkt werden – etwa durch unterschiedlich auffällige Farben von Buttons oder eine irreführende Anordnung von Auswahlmöglichkeiten. Solche manipulativen Designentscheidungen sind insbesondere im Zusammenhang mit Einwilligungen (z. B. zu Cookies oder dem Datenschutz) problematisch.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) muss eine Einwilligung freiwillig, informiert, eindeutig und ohne Zwang erfolgen. Wenn der „Zustimmen“-Button beispielsweise grün und groß ist, während der „Ablehnen“-Button grau und klein dargestellt wird, wird die Entscheidung beeinflusst – die Freiwilligkeit ist damit nicht mehr gegeben. Dieses Designverhalten stellt einen Verstoß gegen die DSGVO dar.
Um datenschutzkonform zu handeln, müssen alle Auswahlmöglichkeiten gleichwertig präsentiert werden – sowohl in ihrer visuellen Gestaltung als auch in ihrer Platzierung. Nur so ist eine faire und transparente Wahl sichergestellt.
Fazit: Alle Auswahloptionen im Privacy-Dialog sollten exakt gleichwertig aussehen. Das Standardstyling unseres AutoPrivacy-Moduls berücksichtigt dies direkt. Soll das Styling angepasst werden, sind diese Anforderung entsprechend weiterhin zu beachten.