Nach geltendem Datenschutzrecht (insbesondere DSGVO und ePrivacy-Richtlinie) dürfen auf einer Website nur technisch notwendige Cookies ohne vorherige Zustimmung der Nutzer:innen gesetzt werden. Technisch nicht notwendige Cookies – insbesondere solche, die zur Wiedererkennung einzelner Nutzer dienen (z. B. zu Tracking-Zwecken) – sind zustimmungspflichtig. Das bedeutet aber umgekehrt: Nicht alle Cookies erfordern eine Einwilligung. Nur solche, die personenbezogene Daten verarbeiten oder das Nutzerverhalten nachvollziehbar machen, sind betroffen.
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Weitergabe von IP-Adressen an Drittanbieter. Dies ist ohne ausdrückliche Einwilligung unzulässig. Eine solche Übertragung kann zum Beispiel beim Einbetten externer Inhalte (z. B. Videos, Karten) oder durch das Nachladen von Skripten, Schriftarten oder Stylesheets über sogenannte CDNs (Content Delivery Networks) erfolgen. Gerade bei vielen Drittanbietern geschieht beides gleichzeitig: Es werden Daten (wie die IP-Adresse) übermittelt und Cookies gespeichert.
Dies ist der Grund wieso wir innerhalb unseres AutoPrivacy-Moduls grundsätzlich einheitlich von "Tracking" sprechen und nicht mehr separat von Cookies oder Weitergabe von persönlichen Daten (die IP-Adresse ist ein persönliches Datum) an Drittanbieter. Unser Modul erfragt die Zustimmung zu beiden. Der Benutzer kann optional die Zustimmung getrennt nach Diensteanbieter vornehmen - wie auch gesetzlich gefordert. Die Unterscheidung der Zustimmung getrennt nach dem jeweiligen technischem Sachverhalt (Speicherung von Cookies, Weitergabe von persönlichen Daten) ist aus Sicht des Nutzer ja auch eher ein technisches Detail.
Wir empfehlen daher auch im Wording an keiner Stelle von Cookies zu sprechen. Das Wording des Warndialogs kann aber individuell angepasst werden.
Fazit: Es ist empfehlenswert und auch technisch korrekter pauschal von Tracking zu sprechen und nicht von Cookies. Das Standardwording unseres AutoPrivacy-Moduls berücksichtigt dies direkt. Soll das Wording angepasst werden, ist dies entsprechend weiterhin zu beachten.